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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1: Vertragsabschluß und Vertragsinhalt

Die Lieferverträge kommen ausschließlich durch das Angebot des Kunden und unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Kunde ist 10 Arbeits­tage an seine Bestellung gebunden. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Lieferverträge stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung auch für zukünftige Geschäfte. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2: Preise

Die Preise verstehen sich brutto zzgl. MwSt. ab Hagenbach. Sie beinhalten nicht die Kosten für Verpackung, Transport, usw. Wir berechnen stets die Umsatzsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz.

§ 3: Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto (bezogen auf den Warenwert, also nicht auf Verpackung, Fracht usw.) oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto. Danach gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszins zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sämtliche unsere Forderungen fällig. Für jede Mahnung berechnen wir 5,- €.

Die Zahlungen haben ausschließlich durch Überweisung auf eines unserer Konten zu
erfolgen. Wir behalten uns vor, Wechsel abzulehnen. Wechsel oder Schecks werden stets nur zahlungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protest, Benachrichtigung und Zurückleitung haften wir nicht. Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig feststehenden Forderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht bei Unvollständigkeit oder Mangelhaftigkeit der Lieferung kann nur in Höhe des Wertes der fehlenden Lieferung geltend gemacht werden.

Wenn uns nach Vertragsabschluss ungünstige Informationen über Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit des Kunden zugehen, können wir die Lieferung von einer angemessenen Vorauszahlung und von der Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig machen oder nach Lieferung die Forderung sofort fällig stellen.

§ 4: Beschaffenheit der Ware, Lieferung und Lieferzeit

Handelsübliche und materialtypische Abweichungen in Qualität, Farbe, und Ausführung bleiben vorbehalten. Dass sich die Patinierung oder Lackierung der Griffe durch den Gebrauch abnutzt oder verändert, stellt keinen Mangel dar.

Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen usw. berechtigen uns zur Verschiebung des Lieferzeitpunkts oder - wenn eine Verschiebung für eine der Vertragsparteien unzumutbar ist - zum Vertragsrücktritt.

Die angegebenen Lieferfristen sind für uns nicht verbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Waren unser Werk oder das Lager verlassen oder wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen durch die vorteilhafteste Verkehrsverbindung ohne jede Verbindlichkeit für uns. Eine Transportversicherung schließen wir auf besondere Anweisung des Kunden zu seinen Kosten ab.

Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden müssen schriftlich erfolgen. Eine vom Kunden gesetzte Nachfrist muss zumindest 10 Arbeitstage betragen.

§ 5: Gewährleistung

Die Ware ist sofort nach Erhalt zu prüfen. Mängelrügen nach § 377, 378 HGB sind bei offenen Mängel sofort, bei verdeckten spätestens nach 8 Tagen ab Erhalt der Waren oder Entdeckung des Mangels schriftlich vorzubringen; die Bearbeitung oder Montage des Gegenstandes ist sofort einzustellen.

Wir leisten Gewähr durch Mangelbeseitigung, durch Umtausch gegen mängelfreie Ware oder durch Rückgängigmachung des Vertrages nach unserer Wahl. Der Kunde hat zunächst den Anspruch auf Nachbesserung. Auf unsere Aufforderung hat er die mangelhafte Ware zum Zweck der Nachbesserung gegen Kostenerstattung an unser Werk zu schicken. Zumindest zwei Nachbesserungsversuche wegen des Mangels sind uns zu gestatten. Eine Nachbesserungsfrist muss zumindest 10 Arbeitstage betragen.

Wenn die Nachbesserung unmöglich oder unzumutbar ist, kann der Kunde Neulieferung verlangen. Falls die Beanstandung nicht durch Neulieferung beseitigt werden kann oder dem Kunden die Neulieferung nicht zumutbar ist, steht ihm das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises zu verlangen.

Im Übrigen leisten wir Gewähr nach den Vorschriften des VOB. Die Gewährleistungsfrist wird durch eine Gewährleistungsmaßnahme nicht verlängert.

§ 6: Haftung

Wir haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. § 463 BGB, Verzug, unerlaubte Handlung). Bei grober Fahrlässigkeit haften wir nur für nach branchenüblicher Erfahrung vorhersehbare Schäden.

Unsere Vorlieferanten sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen.

§ 7: Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, und bis zur Einlösung sämtlicher uns in Zahlung gegebener Wechsel oder Schecks, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden uns hiermit zur Sicherung aller unserer Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Ware ohne oder nach Ver- oder Bearbeitung weiter veräußert wird.

Zur Veräußerung ist der Kunde aufgrund der Forderungsabtretung berechtigt. Er hat uns alle zur Wahrung und Geltendmachung der Forderung notwendigen Informationen zu geben und auf unser Verlangen die Abtretung seinem Vertragspartner mitzuteilen.

Wir sind auf schriftliches Verlangen des Kunden zur Rückübertragung bzw. Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet, soweit der Wert der uns gegebenen Sicherung die Höhe unserer Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 8: Warenschutz

Die Modelle unserer Kollektion unterliegen dem Geschmacksmusterschutz. Wenn unsere Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden erfolgen und hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt werden, stellt uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen frei.

§ 9: Modelle und Werkzeuge

Auf Modelle, Werkzeuge u. Ä. hat der Kunde keinen Anspruch, wenn keine schriftliche Vereinbarung besteht. Für Modelle und Werkzeuge des Kunden haben wir nach Auftragserledigung keine Aufbewahrungspflicht.

§ 10: Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Liefervertrag ist Hagenbach. Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Liefervertrag ist Karlsruhe. Wir sind berechtigt, eine Klage auch am Sitz des Kunden zu erheben.

§ 11: Schlußvorschriften

Maßgeblich ist stets deutsches Recht. Im Verkehr mit ausländischen Kunden gelten die Haager Kaufrechtsübereinkommen von 1964 nicht.

Die Regeln in § 1 II Satz 1, § 2 II, § 3 I Satz 2, § 5 IV Satz 3 und § 6 I Satz 2
gelten nicht, wenn der Kunde kein Vollkaufmann, keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur Gültigkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.

Der Verstoß gegen Schriftformklauseln hat die Unwirksamkeit der Erklärung zur Folge.

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